Brut- und Setzzeit

 

 

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Brut- und Setzzeit - Leinenzwang für Hunde?

    Wie jedes Jahr führen Hundehalter in dieser Zeit Diskussionen über die Anleinpflicht. Unzweifelhaft sollten nur Hunde, die unter Signalkontrolle stehen, in der freien Natur sich auch frei bewegen dürfen. Hundefreunde sollten auch Tierfreunde sein und ein Jagen, Hetzen oder Aufscheuchen anderer Tiere vermeiden und verhindern.

    Doch was ist gesetzlich geregelt? Darf ein unter Signalkontrolle stehender Hund in dieser Zeit in Freifolge geführt werden?
    Bundesweit gibt es keine einheitlichen Regelungen. In Niedersachsen regelt das Niedersächsiches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) in § 33 Abs. 1 Nr. 1b, dass Hunde vom 01.04. bis 15.07. an der Leine zu führen sind. Ausgenommen sind Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde eingesetzt werden, oder im Dienst der Polizei, vom Bundesgrenzschutz oder vom Zoll stehen und ausgebildete Blindenhunde.
    Auch Bremen hat ein Gesetz, das Bremische Feldordnungsgesetz, erlassen. In § 7 Nr. 2 wird die Leinenpflicht vom 15.03. bis 15.07. geregelt. Ausnahmen sind hier nur Hunde, die im Rahmen der befugten Jagdausübung geführt werden, sowie Diensthunde der Polizei und anderer Behörden.
    In anderen Bundesländern wird dies nicht einheitlich geregelt. Viele hessische Gemeinden beziehen sich auf das Hessische Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere auf § 7 Abs. 3 Nr. 3 HNatG und auf § 22 des Bundesjagdgesetzes.
    § 7 Abs. 3 Nr. 3 HNatG besagt, dass Städte und Gemeinden durch Satzungen das Anleinen von Hunden regeln können.
    § 22 BJagdG regelt die Schonzeiten, in denen nicht gejagt werden darf. Die Brut- und Setzzeiten jedoch sind gesetzlich nicht geregelt. Dennoch gilt folgende Regel: 

      Setzeit des Haarwildes:    1. März bis 15.Juni
      Setzzeit des Federwildes: 1. April bis 15 Juni

    Hundehalter können sich bei Ihrer Gemeinde/Stadt erkundigen, in wie weit Verordnungen erlassen worden sind und für welchen Zeitraum diese gelten.

 


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